Gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen , das am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist, muss der Veranstalter oder der Vermittler einer solchen Leistung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Rückerstattung der bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen.
Dafür muss er einem Garantiefonds beitreten. TPA (Travel Professional Association) ist einer der drei Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
Doch TPA begnügt sich bei weitem nicht nur damit, Sie im Problemfall abzusichern, sondern tut ihr Möglichstes, um Ihnen Probleme zu ersparen, indem sie sich von der Zuverlässigkeit und der Kompetenz ihrer Mitglieder überzeugt.
Ihren Mitgliedern bietet TPA ebenfalls attraktive Leistungen und Verträge, um ihre Margen zu verbessern. Ein finanziell solider Leistungserbringer ist auch die Voraussetzung für beruhigte Kunden.
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