«ESTA», der Türöffner für die USA (Travel Inside vom 18. September 2008 – Jean-Claude Raemy/Dominique Sudan und neu http://www.americandream.de
Die Fragen zur neuen USA-Einreiseprozedur häufen sich in den Reisebüros. «ESTA» liefert den Schlüssel.
Am 12. Januar 2009 ist es so weit: Ab diesem Datum müssen sich die Bürger der «Visa Waiver»-Staaten – das sind die Staaten, die bei Kurzaufenthalten von bis zu drei Monaten keiner Visumpflicht unterliegen, darunter die Schweiz – spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn online registrieren. Dies kann man jetzt bereits freiwillig über die Internetseite https://esta.cbp.dhs.gov tun. Laut Werner Wiedmer, Präsident von Visit USA, wird diese Internetseite bereits häufig von Schweizern genutzt.
Das «ELECTRONIC SYSTEM of Travel Authorization», kurz ESTA, fragt genau die Daten ab, die man bis jetzt während des Flugs in das grüne Formular I-94 eintragen musste; das heisst, es werden keine zusätzlichen Daten verlangt. Die ESTA-Registrierung ist kostenlos und die Genehmigung ist zwei Jahre lang gültig.
NACH EINREICHUNG des Antrags wird der Antragsteller automatisch und in den meisten Fällen innerhalb nur weniger Minuten informiert, ob eine Einreise ohne Visum möglich ist. Auf rechtlicher Ebene gilt das ESTA im Gegensatz zum australischen ETA (Electronic Travel Authorization) nicht als Visum. Das heisst, dass am Ort der Einreise in die USA (Flughafen oder Hafen) immer ein Beamter Kontrollen durchführt und dass dieser möglicherweise die Einreise verweigern darf – was natürlich in der Regel nicht der Fall ist. Reisende, die über ein gültiges Visum ohne ESTA-Genehmigung verfügen, dürfen ebenfalls in die USA einreisen. Die ESTA-Registrierung muss übrigens nicht persönlich vorgenommen werden. Auch das Reisebüro kann die Registrierung für den Kunden vornehmen. Dafür muss man sich vergewissern, dass der Kunde Bürger eines «Visa Waiver»-Staats ist, dass er, gleich ob geschäftlich oder privat, für weniger als 90 Tage in die USA einreist und dass er nicht bereits ein ESTA ausgefüllt hat (dies kann online überprüft werden). Natürlich müssen die Reisepassdaten des Kunden vorliegen. Angaben zum genauen Reisedatum oder zum Beförderungsunternehmen sind dagegen nicht erforderlich. Für die USA ist diese Prozedur von Nutzen, da einerseits die mit der Bearbeitung des Formulars I-94 verbundenen Verwaltungskosten reduziert werden können und anderseits die im ESTA erfassten Angaben mit den Datenbanken von Interpol und des FBI usw. abgeglichen werden, was die Sicherheit erhöhen soll.
ES VEREINFACHT ausserdem die Erkennung von «Overstays», also jener Personen, die länger als die erlaubten drei Monate in den USA bleiben. Bezüglich der Sicherheit bestehen praktisch keine Bedenken. Ein Pop-up-Fenster weist zu Beginn der Registrierung nur darauf hin, dass die Daten möglicherweise von anderen Behörden der USA eingesehen werden können. Die ESTA-Daten können jedoch nur auf einer «Need to know»-Basis gemäss dem drastischen US Privacy Act und nur aus sicherheitsrelevanten Gründen eingesehen werden. Möglicherweise erhalten Konsularbeamte sowie Fluggesellschaften Informationen über das Apis-System.
DES WEITEREN werden die IP-Adresse, der Browsertyp und die im Laufe der Sitzung besuchten Seiten gespeichert. Auf diese Weise soll die Internetseite optimiert werden. Es wird jedoch kein Zugriff auf die persönlichen Daten auf dem PC des Antragstellers gewährt, denn dies wäre illegal. Es wird auch nur ein Cookie pro Session aktiviert. Dadurch sind Spionagemöglichkeiten ausgeschlossen. Die ESTA-Daten werden daraufhin gespeichert; hierbei besteht kein Unterschied im Vergleich zum bisher verwendeten Formular I-94. Das Visit USA Committee hatte bereits im vergangenen Juni eine fünfseitige Dokumentation erstellt, die von den Reisebüros verwendet werden kann. Des Weiteren prüft die Botschaft der USA die Möglichkeit, den Schweizer Reisebüros die offiziellen ESTA-Informationsblätter zu schicken.
AB 2014 : Neue Angaben im ESTA-Antragsformular
Zusätzlich zu den bisherigen Angaben (Reisepass- und personenbezogene Daten) werden ab sofort folgende Informationen im ESTA-Antragsformular abgefragt:
- alle anderen Namen, die Sie jemals benutzt haben (Geburts- oder Mädchennamen)
- Namen Ihrer Eltern
- Ihre Personalausweisnummer (sofern vorhanden)
- Informationen zu Ihrem Arbeitgeber
- Notfallkontaktdaten in oder außerhalb der Vereinigten Staaten
- Ihr Geburtsort
- zusätzliche Angaben zu Ihrem Reisepass bzw. Frage nach weiteren Reisepässen
Hinzu kommt, dass alle im ESTA-Antrag vorhandenen Felder ab sofort zwingend ausgefüllt werden müssen, während es vor den Änderungen im ESTA-Formular neben den Pflichtfeldern auch freiwillige Angaben gab.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, CBP), die alle ESTA-Anträge verwaltet, reagiert mit dieser Maßnahme auf die Möglichkeit, dass Terroristen mit europäischen Pässen in die USA einreisen könnten.
ESTA-Beantragung vor dem 3. November
ESTA-Genehmigungen von USA-Reisenden, die vor dem 3. November 2014 gestellt und genehmigt wurden, besitzen weiterhin Gültigkeit – bis zum regulären Ablauf. Die "neuen" Angaben müssen von USA-Reisenden nicht ergänzt werden.
Die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde geht jedoch davon aus, dass es in Zukunft durch die Vielzahl der neu zu beantwortenden Fragen vermehrt zu ESTA-Ablehnungen kommt.
Eine ESTA-Ablehnung hätte in der Regel zur Folge, dass USA-Reisende im amerikanischen Konsulat ein Visum für die USA beantragen müssten für ihre Einreise und ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und die visumfreie Einreise mit ESTA für künftige USA-Reisen nicht nutzen könnten.